Kein Eingriff in das Motormanagement
Bewusst erfolgt kein Eingriff in das
Motormanagement. Damit ist gewährleistet,
dass die Regelkreise des
Steuergerätes des Fahrzeuges nicht
beeinflusst werden.
Gesetzliche Grundlagen
Das relevante Gesetz ist Art. 34 des
Strassenverkehrsgesetzes:
:
2 Der Halter oder die Halterin hat der
Zulassungsbehörde Änderungen an den
Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge
sind vor der Weiterverwendung
nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies:
:
c. Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen
verändern. Hierbei ist
nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung
gültigen Vorschriften über
Abgase und Geräusche eingehalten sind;
Die bisherigen Messungen haben ergeben,
dass diese Vorschriften eingehalten
werden.
Ob und welche zusätzlichen Messungen
notwendig sind, wird derzeit mit
den zuständigen kantonalen und eidgenössichen
Behörden abgeklärt.
Freie Wahl des Treibstoffes
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift,
welchen Treibstoff Sie tanken müssen
(kein entsprechender Eintrag im Fahrzeugausweis).
Es steht Ihnen somit
grundsätzlich frei, Benzin, E85 oder
ein Gemisch davon zu tanken.
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Produktion des FFV-E85 Adapters
Der FFV-E85 Adapter wird bereits in
Vorserien produziert und geeignete
Fahrzeuge können damit zu FFVs für
den Betrieb mit Bioethanol E85 nachgerüstet
werden.
Betriebsmodus ‘Benzin’
Das Dynamic Test Center Vauffelin /
Biel hat in einem Gutachen bestätigt,
dass im Betriebsmodus ‘Benzin’
(‘B, E00-E49’) die Motorsteuerung
des Fahrzeuges unverändert bleibt.
Dadurch besteht eine sowohl technisch
als auch rechtlich klare Schnittstelle
bezüglich Verantwortlichkeiten,
Kompetenzen und Rechten:
Dies ermöglicht, dass weisungsbefugte
Personen und Behörden den Halter
des Fahrzeuges anweisen können,
z.B. vorübergehend im Betriebsmodus
‘Benzin’ zu fahren. Eine solche
Weisung kann z.B. vom Strassenverkehrsamt,
von der Polizei, von der
Garage oder auch vom Hersteller erfolgen,
bis z.B. eine Unsicherheit abgeklärt
ist oder ggf. eine Modifikation
durchgeführt worden ist.
Mögliche Weisungen
Somit besteht also die Möglichkeit,
dass Sie angewiesen werden können,
den FFV-E85 Adapter in der Stellung
‘Benzin’ zu betreiben, bis der Betrieb
in der Stellung ‘E85’ wieder freigegeben
wird.
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Ihre Sicherheit
Andererseits haben Sie als Halter die
Sicherheit, dass Ihr Fahrzeug, auch
gegenüber Dritten, im Betriebsmodus
‘Benzin’ rechtlich und technisch als
unverändert gilt.
Ihre weiteren Vorteile
Als Besitzer eines FFA-E85 Adapters
erhalten Sie folgende zusätzlichen
Vorteile:
Technische Informationen und Änderungen
werden prioritär an Sie ausgeliefert,
entweder unter Garantie oder
zu Vorzugskonditionen.
Für Verkäufe von FFA-E85 Adaptern,
welche durch Ihre Empfehlung erfolgen,
erhalten Sie einen Empfehlungsbonus.
Weitere Vorteile sind in
Vorbereitung.
Herzlichen Dank für Ihren persönlichen
wertvollen Beitrag zum Schutz
unserer Atmosphäre!
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